|
Der
Mediator ist nicht Richter, sondern Mittler, der die Parteien
durch das Verfahren führt.
Der
wesentliche Unterschied zum Gerichtsverfahren ist:
Nicht ein Dritter entscheidet - die Parteien suchen eigenverantwortlich
eine interessengerechte Lösung.
Die Entscheidungsgewalt bleibt bei den Parteien, sie entscheiden
über Fortführung und Ausgang des Verfahrens. Ziel des Verfahrens
ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur außergerichtlichen
Konfliktbeilegung.
In
den USA gehört die Mediation längst zum Alltag. In Deutschland
gewinnt die Mediation über die bereits eta blierte Familienmediation
hinaus zunehmend an Bedeutung - besonders im Unternehmensbereich.
»»
weiter »»»
|